Gehen Sie auf Nummer sicher!

Sicherheitstüren für Kellereingänge, den Garagenzugang oder im Gewerbe- und Industriebereich schützen vor Einbruch. Die einbruchhemmenden Türen gibt es heute in den verschiedensten Designs für den Innen- wie Außenbereich. Alle Bauteile der Tür sind so verstärkt, dass es Einbrechern richtig schwerfällt, hier durchzukommen.

Sicherheitstüren – genormt und vielfältig

Die entsprechend der DIN 18 103 genormten Sicherheitstüren gibt es für jeden Wohnraum und Geschmack. Das Besondere an ihnen ist, dass Türblatt, Zarge und Beschläge in ihrer Konstruktion bis ins Detail aufeinander abgestimmt sind. Wichtige Merkmale der stabilen Türen sind:

  • einbruchhemmende Stahlbänder, die vor Aushebeln schützen
  • Rückverriegelungsbolzen
  • Mehrfachkrallenverrieglung, die an bis zu neun Punkten ansetzen kann
  • Qualitätsschließzylinder verhindert ein Aufbohren
  • Sicherheitsschließblech mit mehrfach verschraubter Stahlhalteplatte
  • Türdrücker mit Zylinderabdeckung

Spezielle Sicherheitstüren verfügen zusätzlich über Mehrfachfunktionen für Feuer-, Rauch- und Schallschutz.

Die Widerstandsklassen für den Einbruchschutz

In der DIN EN 1627 werden sechs verschiedene Widerstandsklassen, die sogenannten Resistance Classes von RC1 bis RC6 unterschieden. Je nach Klasse muss der Einbruchschutz für einen bestimmten Zeitraum gewährleistet sein, ebenfalls unterscheiden sich die Klassen hinsichtlich der verwendeten Einbruchinstrumente.

Feuerschutz- und Rauchschutztüren

Ebenfalls zu den Sicherheitstüren gehören Brandschutztüren, die bestimmte Bereiche im Gebäude vor Feuer und Rauch schützen. In der DIN EN 16 034 sind die verschiedenen Feuerwiderstandsklassen geregelt. Die Klassifizierung reicht von T30 feuerhemmend bis T120 hochfeuerbeständig. Damit eine Tür als Feuerschutztür gilt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Tür muss selbstschließend sein und deshalb über einen Türschließer oder ein Federband verfügen.
  • Die Tür muss dauerhaft funktionsfähig sein, kontrolliert wird dies in einer Dauerfunktionsprüfung.
  • Der Feuerschutzabschluss muss als Komplettsystem geliefert werden.

Für Feuerschutztüren gilt weiterhin, dass sie niemals durch Keile oder andere Maßnahmen offengehalten werden dürfen. Diese Türen sind im Übrigen nicht automatisch auch Rauchschutztüren, können aber durch eine Zusatzausstattung auch diese Funktion übernehmen.

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